Kynologische Nachrichten

Neue Ordnungen des DK-Verbandes

Auf der Hauptversammlung des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes am 17.3.2007
in Fulda/Dipperz wurden Änderungen in den Ordnungen des DK-Verbandes beschlossen.
  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Prufungsordnung DERBY
  3. Prüfungsordnung SOLMS
  4. Prüfungsordnung IKP
  5. Prüfungsordnung Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung
Diese Ordnungen sind seit dem 17.3.2007 gültig.

Nach der Hauptversammlung 2008 wurde auch die Satzung des DK-Verbandes neu erstellt. Die Neuaufnahme von Vereinen wurde den juristischen Erforder- nissen angepasst. Mit Datum vom 15.3.2008 ist die Satzung neu geregelt.

Warum keine Musterkaufverträge?

Der VDH wird oft gefragt, warum er seinen Mitgliedern keine Musterkaufverträge zu Verfügung stellt. Die damit verbundenen Nachteile erläutert der folgende Link.

Heimtierausweis ab 1.10.2004 bei Reisen in EU-Mitgliedsländer

Bei Reisen in EU-Mitgliedsländer mit Hunden, Katzen und Frettchen ist ab 1.10.2004 der blaue Heimtierausweis als Nachweis der vorgeschriebenen Impfungen (Tollwutschutzimpfung) und der bei einigen EU-Mitgliedsländer darüber hinausgehenden Gesundheitskontrollen erforderlich. Zur Ausstellung des Heimtierausweis muß das Tier entweder durch eine Tätowierung oder durch einen entsprechenden Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein.

Als Übergangsregelung können ausgestellte Bescheinigungen, wie z.B. der internationale Impfpass, weiter benutzt werden, wenn sie
Den vollständigen Text der Verordnung können Sie unter www.verbraucherministerium.de nachlesen.

Neue Zuchtordnung für DK

Mit dem Beginn des Zuchtjahr 2004 am 1.10.2003 gilt die auf der DK-Haupt- versammlung beschlossene neue Zuchtordnung. Sie kann unter Zuchtordnung 2004 als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Verbandsrichter

Die seitherige Unterscheidung in Verbandsrichter für kontinentale Vorstehhunde und in Verbandsrichter der Spezialzuchtvereine wurde aufgegeben. Es gibt in Zukunft acht Fachgruppen für die ein Verbandsrichter qualifiziert sein kann. Verbandsrichter können alle Prüfungsfächer richten, für die sie ernannt sind (siehe Angaben auf dem neuen Richterausweis und Richterliste 2003).

Wirksamer Impfschutz gegen Tollwut

Um dauerhaft einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut bei unseren Hunden sicher zu stellen, ist es erforderlich, die Tollwutschutzimpfung nach längstens 12 Monaten zu wiederholen.

Hunde, bei denen die erste Tollwutschutzimpfung (=Grundimmunisierung) mindestens 4 Wochen zurückliegt und die jeweils nach längstens 12 Monaten erneut gegen Tollwut geimpft wurden, erfüllen nach Rücksprache mit den Verterinärbehörden die von den Veterinärbehörden bei unseren Veranstaltungen gemachten Auflagen, sofern die Tollwutschutzimpfungen durch eine tierärtzliche Bescheinigung, z.B. Impfpass, nachgewiesen werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

Rückfragen bitte an den kynologischen Obmann.

Gewährleistung beim Kauf bzw. Verkauf von Hunden

Bei der Werbeagentur Wolfgang Becher, Balsterstr. 128, 44309 Dortmund, Tel. 0231-2077254, ist eine Broschüre über das ab dem 01.01.2002 geltende Gewährleistungsrecht unter besonderer Berücksichtigung beim Kauf eines Hundes zum Preis von 5 EUR zusätzlich Versand- und Portokosten erhältlich.